Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nr.8f Tierschutzgesetz vom 18.Mai 2006 (BGB.I.S.1207)
zum gewerbsmäßigen Ausbilden von Hunden für Dritte oder zur gewerbsmäßigen Anleitung der Ausbildung von Hunden durch den Tierschutzhalter liegt vor.